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Periodische Elektrokontrolle

Hauseigentümer

 

Seit dem 1. Januar 2002 ist die neue Niederspannungs - Installations - Verordnung (NIV) in Kraft. Neu sind nicht mehr die Netzbetreiber für die Sicherheitsnachweise und Installationsabnahmen zuständig, sondern jeder Eigentümer.

Liegenschaftsverwalter

 

Wir kontrollieren Ihre Liegenschaften nach den aktuellen Normen, die zur Zeit der Erstellung galten.

 

Sie entscheiden zwischen Grundinstallation oder Mieterinstallation.

 

Werden Mängel durch die Kontrolle festgestellt, koordinieren wir mit ihrem Hauselektriker die Behebung und überwachen die Eingabefrist des zuständigen Elektrizitätswerk.

 

Auf Wunsch können wir Offerten einholen und die Kosten überwachen sowie die Terminierung mit Ihren Mietern.

Unternehmen

Werden Mängel durch die Kontrolle festgestellt, koordinieren wir mit ihrem Hauselektriker die Behebung und überwachen die Eingabefrist des zuständigen Elektrizitätswerk.

 

 

Auf Wunsch können wir Offerten einholen und die Kosten überwachen.

 

Wir überprüfen Ihre Stromrechnung auf den Verbrauch und suchen allfällige Stromfresser.

 

Auf Wunsch können wir Thermografische Messungen durchführen.

Elektroinstallateur

 

Als Installateur können Sie einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens mit dieser Arbeit betrauen oder Ihrem Bauherrn empfehlen. Gerne erbringen wir den Sicherheitsnachweis für Ihre Arbeit.

 

 

Bei einer Installation in einer Anlage mit einem Kontrollzyklus von weniger als 20 Jahre sind wir das unabhängige Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35.3 für die Abnahmekontrolle.

 

Wenn Sie mit einer Periodischen Kontrolle beauftragt werden, können Sie mit uns zusammen diese ausführen und gleichzeitig die Mängel beheben. Wir werden am Ende der Mängelbehebung für Sie den Sicherheitsnachweis erstellen.

 

Auf Wunsch führen wir auch eine Schlusskontrolle durch.

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