top of page

Fragen und Antworten

Weshalb braucht es eine Sicherheitsprüfung?
Elektrische Installationen nützen sich mit der Zeit ab. Deshalb schreibt das Gesetz eine regelmässige Prüfung aller elektrischen Installationen durch neutrale Fachleute vor. Durch Kontrollen und Messungen werden Gefahren rechtzeitig entdeckt und eliminiert. Ohne diese Prüfung kann es zu Bränden oder Unfällen kommen.

 

Wer ist für den Sicherheitsnachweis verantwortlich?
Für die Sicherheit von elektrischen Installationen sind die Eigentümer verantwortlich. Sie erhalten von der zuständigen Netzbetreiberin (Elektrizitätswerk) eine Aufforderung, innerhalb der Frist von sechs Monaten einen Sicherheitsnachweis zu erbringen.

 

Wann muss der Sicherheitsnachweis erbracht werden?
Neue oder geänderte elektrische Installationen müssen bei der Erstellung und der internen Schlusskontrolle durch den Elektroinstallateur und später in regelmässigen Abständen (Kontrollperioden) durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden.

 

Was bedeutet die Nachweispflicht?
Mit der revidierten NIV wurde in der Schweiz per 1. Januar 2002 die Nachweispflicht für elektrische Anlagen eingeführt. NIV, 734.27 (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen)

 

Braucht es bei einer Handänderung einen Sicherheitsnachweis?

Elektrische Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden

 

Was ist eine Kontrollperiode?

Mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode fordert die Netzbetreiberin oder in bestimmten Fällen das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI den Eigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Je nach Art der Installation sind Kontrollperioden von 1, 5, 10 oder 20 Jahren vorgeschrieben.

Muss der Eigentümer die technischen Unterlagen aufbewahren?

Die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Schemas, Installationspläne, Betriebsanleitungen, etc.) sind während der ganzen Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Diese werden bei der Erstellung von Anlagen durch den Elektro-Installateur oder -Planer erstellt und dem Eigentümer ausgehändigt.
Der SINA ist bis zu nächsten Periodischen Kontrolle aufzubewahren.

Was ist ein unabhängiges Kontrollorgan?

Die unabhängigen Kontrollorgane gemäss NIV brauchen für die Ausübung der Kontrolle eine Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorats. Zudem müssen sie erstens eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisationseinheit (Firma) bilden, zweitens über einen kalibrierten Messgerätepark verfügen und sich drittens über die bisherige Aus- und Weiterbildung ausweisen.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle beauftragt werden.

Was passiert wenn es Mängel hat?

In diesem Fall erstellt das unabhängige Kontrollorgan zuerst einen Mängelbericht und übergibt diesen dem Anlagebesitzer. Dieser muss die Mängel dann durch eine konzessionierte Elektrofirma beheben lassen. Danach erstellt das unabhängige Kontrollorgan den SINA.
Hinweis: Das unabhängige Kontrollorgan darf die Mängel nicht selber beheben!

bottom of page